Medizinrecht
Das Medizinrecht ist nicht einheitlich in einem Gesetz geregelt, sondern setzt sich aus einer Vielzahl spezialgesetzlicher Regelungen (SGB V, BGB, KHEntgG, ) zusammen und weist zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf, insbesondere zum Arbeits- und Gesellschaftsrecht.
Wir beraten und vertreten Leistungserbringer im Gesundheitswesen umfassend und interdisziplinär. Ziel unserer Tätigkeit ist es nicht nur, Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, sondern rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, wirtschaftliche Interessen zu sichern und praktikable Lösungen für den Praxis- und Klinikalltag zu entwickeln.
Nachfolgend finden Sie einen Auszug unserer typischen medizinrechtlichen Tätigkeitsfelder:
- Krankenhausvergütungsrecht
- Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung
- Prüfung von Honorarbescheiden
- Vertragsarztrecht
- Berufsrecht
- Arzthaftungsrecht
Krankenhausvergütungsrecht
Für den Krankenhausalltag ist die Abrechnung der erbrachten Leistungen über das DRG-Fallpauschalensystem von zentraler Bedeutung für die Liquidität. Kürzt der Medizinische Dienst (MD) eine Abrechnung, kann häufig bereits im Erörterungsverfahren durch gezielte Argumentation – auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung – eine einvernehmliche Lösung erzielt werden. Gelingt dies nicht, drohen gerichtliche Auseinandersetzungen, sei es durch Klage des Krankenhauses oder der Krankenkasse.
Die Abwehr und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen ist rechtlich anspruchsvoll, da die Rechtsprechung in diesem Bereich stetig differenzierter wird. Mit Frau Rechtsanwältin Anna Jansen verfügen wir über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Krankenhausvergütungsrecht und unterstützen Sie sowie Ihr Medizincontrolling gezielt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung
Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen sind Kontrollinstrumente der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der Prüfungsstellen von (Zahn-)Ärzten und Krankenkassen. Geprüft wird, ob vertragsärztliche Leistungen medizinisch notwendig, wirtschaftlich sowie ordnungsgemäß erbracht und abgerechnet wurden. Diese Prüfungen können erhebliche finanzielle Folgen haben, da Nachforderungen regelmäßig für Zeiträume von bis zu zwei Jahren geltend gemacht werden und zudem disziplinarrechtliche Maßnahmen drohen können.
Neben medizinischen Fragestellungen und der individuellen Praxisstruktur kommt es entscheidend auf die Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben der vertragsärztlichen Abrechnung sowie der einschlägigen Rechtsprechung an. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Abwehr konkreter Nachforderungen, sondern beraten Sie auch präventiv, um zukünftige Prüfungen möglichst zu vermeiden.
Prüfung von Honorarbescheiden
Nach Eingang der quartalsweisen Abschlagszahlungen erhalten Vertragsärzte zeitversetzt den Honorarbescheid nebst umfangreichen Honorarunterlagen. In der Praxis werden diese Unterlagen häufig nicht im Detail geprüft – insbesondere dann nicht, wenn Unklarheiten oder Honorareinbußen zunächst nicht offensichtlich sind.
Fehlt Honorar oder spiegelt sich die erbrachte ärztliche Leistung nicht angemessen wider, kann eine sorgfältige Prüfung der Honorarunterlagen angezeigt sein. Wir prüfen für Sie sowohl die Honorarabrechnung als auch die regionalen Honorarregelungen Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung unter Berücksichtigung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und zeigen mögliche Korrektur- und Durchsetzungsoptionen auf.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei Kürzungen wegen sachlich-rechnerischer Unrichtigkeit. Bitte beachten Sie hierbei die kurzen Fristen und wenden Sie sich frühzeitig an uns.
Vertragsarztrecht
Das Vertragsarztrecht regelt die Teilnahme von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten an der ambulanten Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten. Da rund 80–90 % der Bevölkerung in Deutschland gesetzlich versichert sind, ist dieses Rechtsgebiet für die vertragsärztliche Praxis von zentraler Bedeutung.
Bereits bei Praxisgründung oder Praxiskauf stellen sich vielfältige rechtliche Fragen: Zulassung, Bedarfsplanung, Wahl der passenden Rechts- und Gesellschaftsform, Kooperationen mit anderen Ärzten oder die Gründung eines MVZ.
Wir begleiten Sie sowohl vor den Zulassungsgremien als auch bei der rechtlichen Gestaltung und Umsetzung Ihres Vorhabens. Ihr Vorteil liegt in unserem interdisziplinären Ansatz: Neben der medizinrechtlichen Beratung bringen wir unsere Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht (Verlinkung) sowie im Arbeitsrecht (Verlinkung) ein und entwickeln nachhaltige, rechtssichere Lösungen.
Berufsrecht
( Zahn-)Ärzte unterliegen vielfältigen berufsrechtlichen Pflichten. Sie sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft und nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft auszuüben, die ärztliche Schweigepflicht zu wahren, Patientenrechte zu beachten, sich fortzubilden und die Kollegialität zu wahren.
Zugleich bestehen berufsrechtliche Grenzen, etwa im Bereich der Werbung oder bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Verstöße – beispielsweise in Form unzulässiger Zuweisungen gegen Entgelt – können nicht nur berufsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Kommt es zu Beschwerden oder Verfahren vor den zuständigen Ärztekammern, ist besonnenes und rechtlich fundiertes Vorgehen erforderlich. Neben Geldbußen kann im Einzelfall auch der Entzug der Approbation drohen. Wir begleiten Sie durch berufsrechtliche Verfahren mit der erforderlichen Erfahrung und Sorgfalt.
Arzthaftungsrecht
Im Arzthaftungsrecht gilt: Ärztinnen und Ärzte haften nicht für jeden Behandlungsmisserfolg, sondern nur dann, wenn gegen den medizinischen Standard oder rechtliche Pflichten verstoßen wurde und hierdurch ein Schaden entstanden ist.
Die rechtliche Bewertung ist häufig komplex und erfordert neben der Aufarbeitung medizinischer Sachverhalte auch fundierte Kenntnisse der Rechtsprechung. Vielen Betroffenen ist zudem der Ablauf eines arzthaftungsrechtlichen Verfahrens nicht vertraut.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der außergerichtlichen Anspruchsabwehr als auch im gerichtlichen Verfahren und Übernehmen die notwendige Korrespondenz mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Klage kurze Fristen einzuhalten sind – kontaktieren Sie uns daher frühzeitig.

