Bank- und Kapitalmarktrecht

Das  Bank- und Kapitalmarktrecht stellt einen zentralen Rechtsbereich des modernen Wirtschaftsverkehrs dar. Dabei regelt das Bankrecht insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einer Bank und ihren Kunden. Die verschiedenen Kontoarten, die Kreditformen und der elektronische Zahlungsverkehr per EC-Karte und Internet-Banking sind durch verschiedene Bestimmungen gesetzlich ausgestaltet. Eine genauere Ausgestaltung erhält die Beziehung zwischen Bank und Kunden durch zahlreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken. Einzelheiten werden durch die Rechtsprechung der Gerichte geklärt. Darüber hinaus bestehen für die Banken zahlreiche gesetzliche Vorgaben, nach denen ihre Struktur und Arbeitsweise auszurichten ist. Letztlich umfasst das Bankrecht auch ein Aufsichtsrecht des Staates über die Banken.

Das Kapitalmarktrecht betrifft vor allem die Regelungen zu einzelnen Geschäften und Produkten des Finanzmarktes. Der Handel mit Wertpapieren, Investmentgeschäfte, Vermögensverwaltung und -verwahrung durch die Banken und viele andere Tätigkeiten der Banken sind durch zahlreiche Gesetze reglementiert. Banken dürfen nur entsprechend dieser Regelungen am Finanzmarkt tätig werden und unterliegen auch insoweit einer staatlichen Aufsicht.

Nehmen Sie Kontakt zu der Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler auf, wenn in der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrer Bank Schwierigkeiten entstanden sind oder drohen. Kompetent und umfassend beraten wir sowohl Kunden wie auch Banken bei der juristischen Klärung der jeweiligen Angelegenheit.

Nur richtig beraten können Sie auch richtig entscheiden.

In den nachstehenden Unterpunkten haben wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere typischen Tätigkeitsbereiche auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes zusammengestellt.

  • Durchsetzung und Abwehr von Forderungen
  • Beratung zu laufenden Verträgen
  • Bankenhaftung

Wer eine Geschäftsbeziehung zu einer Bank begründet, indem er z.B. ein Konto eröffnet oder ein Darlehen aufnimmt, schließt mit der Bank einen Vertrag. Aus diesem Vertrag ergeben sich für beide Seiten Rechte und Pflichten. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für die Beteiligten? Wie können berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden?

Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten in dieser Geschäftsbeziehung vertrauensvoll an unser Team. Wir beraten Sie kompetent und umfassend zu Ihrem Anliegen und übernehmen auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Viele Verträge, insbesondere Darlehensverträge, sind auf eine lange Laufzeit angelegt. Zinsbindung und Tilgungsmöglichkeiten sind meist ebenfalls festgelegt. Kann ein Vertrag mit ungünstigen Konditionen später angepasst oder beendet werden? Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Nehmen Sie bei Fragen zu laufenden Verträgen Kontakt zu uns auf. Gern beraten wir Sie kompetent und umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und treten für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen ein.

Die starke Reglementierung des Bankenwesens begründet auch eine Haftung der Banken für Fehler. Wann ist eine Bank für einen Schaden ersatzpflichtig? Welche Beratungs- und Aufklärungspflichten bestehen? Wie sind diese zu erfüllen?

Nehmen Sie Kontakt zu unserem Team auf, wenn Sie einen Schaden erlitten haben und dieser auf einer Pflichtverletzung der Bank beruhen könnte. Ebenso beraten und vertreten wir Banken bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Aufgrund unseres Fachwissens und unserer Erfahrung bieten wir eine kompetente und umfassende Beratung.

Der Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes umfasst die Regelungen zwischen verschiedenen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Bestimmungen des kollektiven Arbeitsrechtes finden sich überwiegend in den jeweiligen Tarifverträgen und beschreiben die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Soweit ein Tarifvertrag Anwendung findet, sind dessen Vorgaben auch in Hinsicht auf den einzelnen Arbeitsvertrag zu beachten.

Unser Team bietet Ihnen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechtes ebenfalls eine umfassende und engagierte Beratung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber dem Betriebsrat oder Arbeitgebervertretungen. Sprechen Sie uns auch an, wenn sie in Ihrem Betrieb eine entsprechende Interessenvertretung einrichten möchten.

Michael Küppers

Michael Küppers

Rechtsanwalt