Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht ist insbesondere für diejenigen von Bedeutung, die einen Hausbau oder Umbau planen. Auf dem Gebiet des Baurechtes kann zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden werden. Das private Baurecht betrifft die rechtliche Beziehung zwischen denen, die das Bauwerk letztlich errichten, also z.B Bauherrn, Handwerkern, Bauunternehmern und Subunternehmern, Bauträgern. Das öffentliche Baurecht greift meist schon in der Planungsphase ein und regelt das Verhältnis zwischen den Interessen des Bauherrn und den staatlichen Vorgaben, die das Bauwerk und die Bauausführung einzuhalten haben. Im öffentlichen Baurecht ist die Notwendigkeit einer Baugenehmigung, die Art und Weise der zulässigen Bebauung, der Flächen- und Bebauungsplan und einiges mehr gesetzlich festgelegt. Sowohl das private wie auch das öffentliche Baurecht umfassen mehrere verschiedene Gesetze, die jeweils einzelne Aspekte betreffen und sich gegenseitig ergänzen.
„Architektenrecht“ ist eine Sammelbezeichnung für die verschiedenen Regelungen rund um die Arbeit eines Architekten. Es umfasst die Rechte und Pflichten des Architekten, des Auftraggebers, das Architektenhonorar, die Architektenhaftpflicht und das Berufsrecht der Architekten. Aber auch die Regelungen des Urheberrechtes können im Zusammenhang mit der Arbeit des Architekten von Bedeutung sein. Dementsprechend finden sich die Quellen des Architektenrechtes in verschiedenen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gesetzen, Satzungen, Verordnungen und Verträgen.
Die Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler bietet Ihnen zu allen Aspekten des Bau- und Architektenrechtes eine auf Fachwissen und Erfahrung beruhende, professionelle Beratung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihr individuelles Anliegen mit uns zu besprechen.
Nur richtig beraten können Sie auch richtig entscheiden.
Nachstehend haben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die typischen Tätigkeitsbereiche auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechtes zusammengestellt.
- Genehmigungen, Auflagen, Abrissverfügungen (öffentliches Baurecht)
- Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen (privates Baurecht)
- Architektenrecht
Genehmigungen, Auflagen, Abrissverfügungen (öffentliches Baurecht)
Wer bauen will, hat schon in der Planung viel zu beachten. Je nach Vorhaben werden verschiedene Genehmigungen benötigt, müssen entsprechende Unterlagen im Vorfeld eingereicht werden. Aber wie geht es weiter, wenn die beantragte Genehmigung nicht oder nur mit bestimmten Auflagen erteilt wird? Muss ein ohne Baugenehmigung errichtetes Bauwerk abgerissen werden? Darf ich mein Bauwerk einfach abreißen? Kann ich zu teuren Sanierungsmaßnahmen gezwungen werden?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Schwierigkeiten mit behördlichen Genehmigungen Ihrem Bauvorhaben entgegenstehen. Gern beraten wir sie kompetent und umfassend rund um alle Fragen des öffentlichen Baurechtes und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und den Verwaltungsgerichten.
Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen (privates Baurecht)
Glücklicherweise muss der Bauherr den Hausbau nicht ohne Hilfe bewältigen. Viele Handwerker erstellen verschiedenste Gewerke und so nimmt das große Ganze letztlich Gestalt an. Aber wer haftet für welche Fehler? Wie kommt der Handwerker an seinen Lohn? Wie kann der Handwerker sich absichern? Muss der Bauherr jede Leistung abnehmen?
Das Team der Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler bietet Ihnen eine kompetente und umfassende Unterstützung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen, ebenso bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen gegen Sie. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihr persönliches Anliegen mit uns zu besprechen.
Architektenrecht
Ein funktionales Bauwerk, das alle technischen Anforderungen erfüllt und sich darüber hinaus harmonisch in die Umgebung einfügt und gut aussieht, erfordert die planende Leitung eines Fachmannes. Moderne Bauwerke sind mitunter wahre Kunstwerke. Die komplexe Planung bietet allerdings ebenso viele potentielle Streitpunkte, die geregelt sein sollten. Welche Leistungen sind zu erbringen? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen? Wer haftet für Fehler? Sind später noch Umbauten möglich? Die Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler berät Sie als Architekt oder Auftraggeber kompetent und umfassend zu allen Fragen auf dem Gebiet des Architektenrechtes.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um ihr persönliches Anliegen mit uns zu besprechen.