Sozialrecht
Das Sozialrecht ist zentraler Bestandteil des Sozial- und Rechtsstaates.
Ausgangspunkt sind dabei Ansprüche des Bürgers gegen den Staat. Ein garantiertes Existenzminimum und eine menschenwürdige Lebensführung sollen abgesichert werden.
Allerdings müssen diese Ansprüche und Rechte oftmals erst geltend gemacht und durchgesetzt werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Sozialrecht beraten wir Sie umfassend in diesem Themengebiet und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Behörden im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie nötigenfalls vor den Sozialgerichten für Sie durch.
Nur richtig beraten, können Sie richtig entscheiden:
In den nachstehenden Unterpunkten haben wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere typischen Tätigkeitsbereiche auf dem Gebiet des Sozialrechtes zusammengestellt:
- Verfahren über die Höhe des Grades der Behinderung sowie Anerkennung von Merkzeichen
- Verfahren über die Anerkennung einer (teilweisen) Erwerbsminderungsrente infolge bestehender Erkrankungen
- Pflegegrad und Pflegegeld