Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.“ (frei nach Schiller). Ebenso schwer wird das Leben, wenn Mieter und Vermieter im Streit liegen. Durch das Mietrecht soll zumindest zwischen den beiden letzteren der (Rechts-)Frieden gefördert werden. Die einzelnen Regelungen des Mietrechtes sind zu einem großen Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten, werden aber durch verschiedene Spezialgesetze ergänzt. Seine konkrete Ausformung erhält das Mietrecht durch zahlreiche Entscheidungen der Gerichte. Zwar ist im Alltag mit „Mietrecht“ oft das Recht zwischen Wohnungsmieter und –vermieter gemeint, aus juristischer Sicht sind allerdings auch andere Gegenstände und Sachverhalte, z.B. der Mietwagen, erfasst.
Mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Eigentum an einer einzelnen Wohnung statt gleich an einem ganzen Grundstück/Haus zu erwerben. Die Eigentümer der verschiedenen Wohnungen in einem Haus bilden eine Gemeinschaft, die verschiedenste Angelegenheiten gemeinsam bewältigen müssen. Die Regelungen des WEG stellen das Gerüst zur Ordnung dieser Gemeinschaft dar und werden durch Einzelfallentscheidungen der Gerichte ergänzt und ausgefüllt.
Die Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler berät Sie als Mieter, Vermieter und/oder Wohnungseigentümer umfassend und kompetent. Vom Abschluss eines Mietvertrages bis zur Beendigung und anschließenden Abwicklung des Mietverhältnisses stehen wir Ihnen mit Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite und treten für Ihre Interessen ein. Dies gilt auch für den Bereich des Wohnungseigentumsrechtes, ganz gleich, ob Sie Wohnungseigentum erst noch erwerben wollen oder Herausforderungen in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft zu bewältigen sind.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, um Ihre Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.
Nur richtig beraten können Sie auch richtig entscheiden.
In den folgenden Unterpunkten haben wir Ihnen einen kleinen Auszug aus den typischen Tätigkeitsbereichen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zusammengestellt.
- Gestaltung von privaten und gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
- Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverhältnissen
- Ausgestaltung und Organisation der Wohnungseigentümergesellschaft
Gestattung von privaten und gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
Wenn Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter auftreten, ist es am Besten, wenn einfach nachzulesen ist, wer sich wie zu verhalten hat. Aber was kann und darf in einem Mietvertrag alles geregelt werden? Was muss mindestens in einem Mietvertrag geregelt sein? Brauche ich überhaupt einen schriftlichen Mietvertrag und kann dieser später auch noch geändert werden?
Unser Team berät Sie mit umfassendem Fachwissen und Kompetenz schon bei Entwurf und Abschluss des Mietvertrages, damit regelungsbedürftige Punkte nicht vergessen und frühzeitig geklärt werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei jeglichen Fragen zu bereits bestehenden Mietverträgen zur Verfügung. So lässt sich ein Mietvertrag für den privaten wie auch gewerblichen Bereich erarbeiten, der individuell an Ihren Anforderungen ausgerichtet ist.
Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverhältnissen
In einem Miet- oder Pachtverhältnis kann sich an vielfältigsten Umständen und Situationen Streit entzünden. Mitunter entwickelt sich aus vermeintlichen Nebensächlichkeiten eine für beide Seiten belastende Auseinandersetzung, die sich über Jahre hinzieht. Was kann der Vermieter vom Mieter verlangen, was verbieten? Welche Pflichten treffen den Vermieter, was kann der Mieter verlangen? Miete, Betriebskosten, Hausordnung, hat das alles seine Richtigkeit?
Lassen Sie sich bei Fragen zu Ihrem Mietverhältnis frühzeitig von uns kompetent beraten. Oft kann ein langer Streit vermieden werden. Wir nehmen uns Ihrem persönlichen Anliegen an und treten als starker Partner für Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter ein.
Wohnungseigentumsrecht
Für viele sind die „eigenen vier Wände“ ein wichtiger Teil einer unabhängigen und selbstbestimmten Lebensführung. Auch als Altersversorgung ist Eigentum reizvoll. Und es muss nicht immer ein ganzes Grundstück/Haus sein. Entsprechend der unterschiedlichen Bedürfnisse, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Aber was gilt es beim Kauf einer Eigentumswohnung zu beachten? Was ist die Eigentümergemeinschaft und was ist durch die Gemeinschaft zu entscheiden? Was entscheidet jeder Eigentümer für sich und welche Einflussmöglichkeiten bestehen in der Eigentümergemeinschaft?
Bei Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht bietet Ihnen die Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler kompetente Ansprechpartner, die Sie umfassend beraten. Gern setzen wir uns außergerichtlich und gerichtlich für die Durchsetzung Ihrer Interessen ein.